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Zum Management- und Maßnahmenblatt „Invasive Krebsarten“ nimmt das forum flusskrebse als internationaler Verbund von Wissenschaftlern und Praktikern zum Erhalt und zur Förderung der heimischen Flusskrebsarten wie folgt Stellung:
Zu 2. Artinformationen:
Kritikpunkte
Die pauschale Abhandlung von Signalkrebs, Kamberkrebs, Rotem Amerikanischen Sumpfkrebs und Marmorkrebs als „Invasive Krebsarten“ ist aus fachlicher Sicht problematisch und für das Management wenig zielführend. Signifikante artspezifische Unterschiede hinsichtlich nationaler und länderspezifischer Verbreitung, Autökologie, Lebensraumansprüchen, Einführungs- und Ausbreitungspfaden, nachteiliger ökologischer Auswirkungen und Gefährdung gebietsheimischer Arten sowie Bekämpfungsmaßnahmen gehen dadurch verloren.
Werden artspezifische Unterschiede nicht berücksichtigt, führt das u.a. zu einer verminderten Kostenwirksamkeit der Managementmaßnahmen, da keine oder falsche Prioritäten gesetzt werden. So stellt der Signalkrebs bspw. eine signifikant größere Bedrohung für die heimischen Flusskrebse dar als die anderen invasiven Arten. Eine Priorisierung von Managementmaßnahmen gegen den Signalkrebs ist folglich wesentlich kostenwirksamer und effizienter zum Schutz der heimischen Flusskrebse als Maßnahmen gegen eine undifferenzierte Artengruppe (Chucholl, 2016).
Empfehlung
Wir empfehlen dringend zumindest gattungs-spezifische Management- und Maßnahmenblätter zu erstellen (d.h. getrennt für 1) Signalkrebs, 2) Kamberkrebs und 3) Roter Amerikanischer Sumpfkrebs und Marmorkrebs).
Zu 3. Nachteilige Auswirkungen:
Kritikpunkte
Die Auflistung ist unvollständig und entspricht nicht dem aktuellen Kenntnisstand. Nachteilige Effekte auf Ökosystem-Prozesse und andere aquatische Artengruppen, darunter auch WRRL-Indikatoren sowie gefährdete oder geschützte Großmuscheln und Fische sind nicht berücksichtigt. Diese Auswirkungen sind wissenschaftlich belastbar dokumentiert und schwerwiegender zu bewerten als eine theoretisch mögliche Übertragung des Chytrid-Pilzes, die aufgelistet ist.
Exemplarisch sei auf folgende Arbeiten verwiesen: Axelsson et al., 1997; Nyström, 1999; Bubb et al., 2009; Everard et al., 2009; Peay et al., 2009; Chucholl, 2013; Kirsch, 2014; Findlay, Riley & Lucas, 2015; Lotter, 2015; Vaeßen & Hollert, 2015 und Mathers et al., 2016.
Empfehlung
Die Liste ist hinsichtlich nachteiliger Auswirkungen auf die Biomasse und den Artenreichtum von
- Makrozoobenthos (inkl. Großmuscheln),
- Makrophyten und
- Fische zu ergänzen.
Zu 4. Maßnahmen
4.1 Ziele des Managements
Kritikpunkte
Eine vollständige Beseitigung (noch) lokal begrenzter Zielpopulationen der invasiven Krebsarten kann wesentlich zur Eindämmung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen beitragen. Eine entsprechende Zielsetzung ist aber nicht formuliert.
Ferner ist die Minimierung der negativen Auswirkungen auf andere aquatische Artengruppen und Ökosystemdienstleistungen jenseits der gebietsheimischen Flusskrebse (siehe 3.) nicht als Zielsetzung des Managements enthalten. Gerade hier sind aber Maßnahmen zur Populationskontrolle erfolgversprechend, um nachteilige Auswirkungen zu minimieren (Hansen et al., 2013; Moorhouse et al., 2014).
Empfehlung
Eine vollständige Tilgung sollte in begründeten Fällen (frühen Invasionsstadien in ansonsten IAS- freien Systemen) und bei guter Erfolgsprognose (kleinräumige, isolierbare Vorkommen) ebenfalls Zielsetzung der Maßnahmen sein. Insbesondere M 5 (Ablassen von (Still-)Gewässern) sollte grundsätzlich auf eine vollständige Beseitigung der Zielpopulation ausgerichtet sein. Wichtig ist dabei ein systematisches Vorgehen über längere Zeit und unter Einbeziehung anderer Bekämpfungstechniken (IBMA, 2015).
Wo erhebliche negative Auswirkungen auf andere aquatische Artengruppen und Ökosystemdienstleistungen jenseits der gebietsheimischen Flusskrebse bestehen (siehe 3.), muss deren Minimierung Zielsetzung des Managements sein (siehe 3.). Dies gilt insbesondere bei negativen Auswirkungen auf naturschutzfachlich relevante Artengruppen wie bspw. Großmuscheln.
M 2: Entnahme
Kritikpunkte
Eine mechanische Entnahme ist in der Regel keine wirksame Strategie zur nachhaltigen Bestandsreduzierung sofern sie nicht durch biologische oder physikalische Bekämpfungsmaßnahmen ergänzt wird (Gherardi et al., 2011; Stebbing et al., 2012; IBMA, 2015). Selbst bei sehr hoher Befischungsintensität ist allenfalls eine zeitweilige Reduktion der Populationsdichte möglich. In ungünstigen Fällen kann eine Entnahme im Gegenteil sogar populationsfördernde Effekte haben. Eine Eindämmung oder Beseitigung ist hierdurch nicht möglich.
Bei intensiver Befischung ist darüber hinaus eine Entnahme von mehreren tausend Krebsen ohne weiteres möglich – diese Anzahl von Tieren muss zuverlässig und tierschutzgerecht gehandhabt werden, was beträchtliche personelle und logistische Ressourcen voraussetzt.
Empfehlung
Der Aufwand für eine wirksame Bestandsreduktion ist als hoch einzustufen. Die Notwendigkeit eines umgreifenden Managementkonzepts, in dem neben der Entnahme auch Erfolgskontrolle, Seuchenprophylaxe und Verwertung/Entsorgung der angelandeten Tiere verankert ist, muss berücksichtigt werden. Außerdem sollte klar ersichtlich werden, dass die Maßnahme für eine dauerhafte Wirkung ad Infinitum fortgeführt werden muss.
M 3: Schaffung von Pufferzonen
Kritikpunkt
Praktisch nicht umsetzbare Maßnahme, da keine konkreten Methodenvorschläge gemacht werden. Wie sollen „krebsfreie“ Pufferzonen erhalten oder geschaffen werden? Durch Ausrotten der heimischen Arten, Krebssperren (M4) oder Biozideinsatz gegen invasive Arten?
Empfehlung
Streichen oder Unterfütterung mit konkreten Methoden.
M 4: Errichtung von Krebssperren oder Erhaltung bestehender Barrieren
Kritikpunkte
Die Wirksamkeit von optimierten Krebssperren ist durch Erfahrungen und empirische Studien in der Schweiz, Spanien, Österreich und Baden-Württemberg gut belegt (Auer, 2001; Dana et al., 2011; Chucholl, 2017). Für eine dauerhafte Funktionalität müssen Krebssperren allerdings mehrere spezifische Voraussetzungen erfüllen (Krieg & Zenker, 2016; Chucholl & Dümpelmann, 2017) – bestehende Barrieren erfüllen diese i.d.R. nicht und müssen daher zu funktionalen Krebssperren modifiziert werden.
Die Möglichkeit einer nachträglichen, kostengünstigen Installation von fischpassierbaren Krebssperren in Fischpässe oder andere Anlagen mit regelbarer, konstanter Abflussmenge bleibt unerwähnt (Frings et al., 2013; Krieg & Zenker, 2016; Chucholl & Dümpelmann, 2017).
Empfehlung
Streichung des Zusatzes „nach bisheriger Erfahrung ist die Wirksamkeit nicht vollständig sichergestellt“. Alternativ ist dieser Zusatz auch bei M 2 anzugeben. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass bestehende Barrieren im Regelfall modifiziert werden müssen, um als Krebssperren wirksam zu sein. Zur Vermeidung oder Minimierung von Zielkonflikten mit Nichtzielarten ist auf die Möglichkeit von fischpassierbaren Krebssperren oder eine angepasste Standortwahl (epirhithrale Gewässerabschnitte) hinzuweisen.
M 5: Ablassen von (Still-)Gewässern
Kritikpunkte
Zielsetzung muss hier die vollständige Tilgung sein (siehe 4.1). Eine Wirksamkeit ist außerdem nur bei einem systematischen Vorgehen über längere Zeit und unter Einbeziehung anderer Bekämpfungstechniken (bspw. intensive mechanische Entnahme, Abwandersperren, Behandlung mit Branntkalk) gegeben (IBMA, 2015).
Für kleine Flachgewässer ist außerdem eine Verfüllung und ggf. Neuanlage in Betracht zu ziehen. Wenn nötig sind bei der Neuanlage Einwandersperren vorzusehen, um eine erneute Invasion zu verhindern.
Empfehlung
Ergibt sich sinngemäß aus den Kritikpunkten.
Zu 5. Sonstiges
Kritikpunkt
Das in der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 explizit festgeschriebene Verursacherprinzip bleibt in dem Management- und Maßnahmenblatt unberücksichtigt.
Empfehlung
Hinsichtlich der Kostenerstattung für Management-Maßnahmen sowie für Umwelt-, Ressourcen- und Wiederherstellungskosten ist das Verursacherprinzip anzustreben. Dies gilt insbesondere für M 5.
Generelle Kritikpunkte Unberücksichtigte Methoden
Biologische Bekämpfungsmethoden (Förderung natürlicher Feinde) und der Einsatz von natürlichen
oder chemischen Bioziden bleiben vollkommen unberücksichtigt. Durch beide Methoden konnten in den letzten Jahren aber signifikante Fortschritte bei der Populationskontrolle und Tilgung invasiver Krebsarten erzielt werden (Peay et al., 2006; Hein, Vander Zanden & Magnuson, 2007; Aquiloni et al., 2010; Ljunggren & Sundin, 2010; Sandodden & Johnsen, 2010; IBMA, 2015).
Empfehlung
Erweiterung des Maßnahmenspektrums um Förderung natürlicher Feinde und Biozideinsatz (Gherardi et al., 2011).
Kontrolle der Verbote gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
Besonders Rote Amerikanische Sumpfkrebse und Marmorkrebse, vereinzelt aber auch Signalkrebse und Kamberkrebse werden im Zoofachhandel und auf Internetplattformen zum Verkauf angeboten (Chucholl & Wendler, 2017). Das Management- und Maßnahmenblatt sieht jedoch keine Maßnahmen zur Kontrolle des Handels vor.
Empfehlung
Die Überwachung und ggf. Ahndung von Handelsverboten für invasive Arten der Unionsliste sollte eine eigenständige Managementmaßnahme sein. In der Praxis kann diese Maßnahme für maximale Wirksamkeit und Akzeptanz eng mit M 1 (Öffentlichkeitsarbeit) verknüpft werden.
Fazit
Das Management- und Maßnahmenblatt „Invasive Krebsarten“ entspricht in vielen Aspekten nicht dem aktuellen internationalen Stand hinsichtlich des Managements von invasiven Flusskrebsen. Es ist unwahrscheinlich, dass die formulierten Maßnahmen ausreichend sind für das Erreichen der Managementziele der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und – in Konsequenz daraus – das Erreichen der Erhaltungsziele für die heimischen Flusskrebsarten gemäß FFH-RL. Eine substanzielle inhaltliche Überarbeitung und Aktualisierung des Management- und Maßnahmenblatts ist daher aus unserer Sicht zwingend notwendig.
Gez.
Dr. Christoph Chucholl, Vorstandsmitglied forum flusskrebse
Weiterführende und zitierte Literatur:
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